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   OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99   

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https://dejure.org/1999,7958
OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99 (https://dejure.org/1999,7958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.1999 - 16 UF 193/99 (https://dejure.org/1999,7958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 16 UF 193/99 (https://dejure.org/1999,7958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1603 Abs. 1 § 1612b Abs. 4, 5
    Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern - Leistungsunfähigkeit infolge Inhaftierung - Bedeutungslosigkeit gegenüber vergewaltigter Tochter und deren Geschwistern - Einsatz des Kindergeldes im Mangelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    In den Fällen der Leistungsunfähigkeit infolge Strafhaft kommt ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Betracht, wenn die Straftat sich gegen den Unterhaltsberechtigten selbst oder seine Angehörigen gerichtet hat, wenn sie verübt worden ist, um sich absichtlich einer Unterhaltspflicht zu entziehen, oder wenn sie sonst in einer Weise im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht steht, dass die Vorstellungen und Antriebe, die ihr zugrunde lagen, sich auf die Leistungsunfähigkeit als Folge des strafbaren Verhaltens erstreckten (BGH, FamRZ 1982, 913, 914).

    Diesen in der Entscheidung FamRZ 1992, 792, 794 aufgestellten Grundsatz hat der BGH wenig später (FamRZ 1982, 913, 914) dahin präzisiert, dass sich grundsätzlich nur der durch die Straftat unmittelbar betroffene Unterhaltsberechtigte die fehlende Leistungsfähigkeit nicht entgegenhalten lassen muss (der zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden vergleichbar).

    Die Zulassung der Revision ist nach §§ 621 d Abs. 1 Satz 2, 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO geboten, weil der Senat die Beachtlichkeit der Leistungsunfähigkeit des Beklagten infolge Strafhaft anders beurteilt als der BGH in der Entscheidung FamRZ 1982, 913 .

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Indes ist auch gegen ein Anerkenntnisurteil die Berufung des Beklagten statthaft (BGH, NJW 1981, 2193 ).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Hinzuzurechnen ist, jedenfalls soweit Kindesunterhalt betroffen ist, der Zählkindvorteil von (350,00 DM - 220 DM) x 2= 260, 00 DM, den der Beklagte im Innenverhältnis, weder mit der früheren Ehefrau, der Mutter der Kläger, noch mit der jetzigen Ehefrau teilen muss, weil sie die Unterhaltslast jeweils nur für drei bzw. zwei Kinder zu tragen haben (BGH, FamRZ 1997, 806, 810; vgl. zum neuen Recht § 1612 b Abs. 4 BGB ).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Er hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.11.1998, 1 StR 450/98, verworfen wurde; die strafrechtliche Verurteilung ist somit rechtskräftig.
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Dies folgt daraus, dass bei der Regelung der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten in § 1603 BGB Vorschriften fehlen, wie sie in §§ 1611 Abs. 1, 1579 Nr. 3 BGB für Unterhaltsberechtigte bestehen und für schwerwiegende Fälle selbstverschuldeter Bedürftigkeit einen Verlust des Unterhaltsanspruchs vorsehen (BGH, FamRZ 1982, 792, 794).
  • OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96

    Anpassung Vollsteckbarer Urkunden an veränderte Verhältnisse;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Dieser Einschätzung haben sich die Oberlandesgerichte Zweibrücken (FamRZ 1990, 553 ) und Koblenz (FamRZ 1998, 44 ) angeschlossen.
  • OLG Zweibrücken, 27.09.1989 - 2 UF 63/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Dieser Einschätzung haben sich die Oberlandesgerichte Zweibrücken (FamRZ 1990, 553 ) und Koblenz (FamRZ 1998, 44 ) angeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1989 - 16 UF 288/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99
    Die Vertreter der Gegenauffassung berufen sich auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 1989, 1468), das in einem solchen Fall die Berufung gegen ein (reines) Anerkenntnisurteil für unzulässig gehalten und den Rechtsmittelführer auf die Abänderungsklage verwiesen hat; auch das OLG Karlsruhe hält aber in der zitierten Entscheidung aus prozessökonomischen Erwägungen die Berufung für zulässig, wenn, wie hier, ein Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vorliegt und die Sache wegen des streitig entschiedenen Teils ohnehin in der Berufungsinstanz ausgetragen werden muss.
  • OLG Naumburg, 27.08.2009 - 4 UF 24/08

    Unterhaltspflicht eines Strafgefangenen

    Zur Bekräftigung seiner Rechtsansicht hat das Amtsgericht ein Urteil des OLG Stuttgart vom 9. Dezember 1999 (16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247 f.) herangezogen.

    Das Amtsgericht hat dem Beklagten unter Hinweis auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 9. Dezember 1999 (16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247 f.) die Berufung auf seine unstreitige Leistungsunfähigkeit verwehrt, weil ihn aus dem seiner Inhaftierung zugrunde liegenden sexuellen Missbrauch nicht nur ein strafrechtlicher, sondern auch ein unterhaltsrechtlicher Vorwurf treffe.

  • AG Heilbronn, 14.01.2019 - 3 F 1726/17
    Ein Abstellen auf den Grundsatz von Treu und Glauben (entsprechend BGH, Urteil vom 21.04.1982 - IVb ZR 696/80 NJW 1982, 1812 (1813); BGH, Urteil vom 09.06.1982 - IV b ZR 704/80 -, NJW 1982, 2491 (2492); OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.1997 - 13 UF 1021/96 -, NJW 1997, 1588; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.1989 - 2 UF 63/89 -, BeckRS 1989, 31167157; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.1999 - 16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247; BGH, Urteil vom 20.02.2002 - XII ZR 104/00 -FPR 2002, 319; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.04.2004 - 13 WF 177/03 -, BeckRS 2011, 6266; OLG Naumburg, Beschluss vom 27.08.2009 - 4 UF 24/08 - JAmt 2009, 578) bedarf es vorliegend nicht, weil sich die Unbegründetheit des Abänderungsantrags bereits aus dem Leistungsstörungsrecht ergibt.
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